Ferialjob ist nicht gleich Ferialjob

Ferialjob ist nicht gleich Ferialjob

NEU: Praxisleitfaden Praktikanten – Welche Beschäftigungsformen sind möglich?

Viele Schüler/innen und Studierende arbeiten in den Sommerferien, um Geld zu verdienen oder ein verpflichtendes Praktikum zu absolvieren. Die Dienstgeber/innen sehen sich vor Beginn einer solchen Tätigkeit oft mit der Frage konfrontiert, ob eine entsprechende Anmeldung zur Sozialversicherung zu erfolgen hat oder nicht. Dazu ist in erster Linie klarzustellen: Ferialjob ist nicht gleich Ferialjob!
Wir haben diesen Umstand zum Anlass genommen, die verschiedenen Beschäftigungsformen und deren arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung genauer zu durchleuchten.
Im Rahmen der österreichischen Kooperationsgemeinschaft „DGservice“ haben wir dazu einen Praxisleitfaden erstellt, der nicht nur für Dienstgeber/innen, sondern auch für Schüler/innen und Studierende von Interesse ist. Sie finden den Praxisleitfaden auf unserem Dienstgeber-Portal unter www.ooegkk.at/dienstgeber im Channel Informationen unter Folder & Broschüren.

Download des Informatiosblattes