Eine wichtige Information des OÖVV.
Auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln gilt ab dem 14. April 2020 eine Bedeckungspflicht von Mund und Nase. Durch das Bedecken von Mund und Nase können Sie andere wie auch sich selbst schützen.
Sie müssen nicht unbedingt eine Maske tragen, auch Schals, Halstücher oder andere individuelle Bedeckungen sind erlaubt. Wichtig ist: Mund und Nase müssen bedeckt sein. Außerdem ist es nach wie vor unerlässlich einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu anderen Fahrgästen zu halten.
Schauen wir aufeinander!