Folgende Schülerinnen und Schüler können für das Schuljahr 2021/22 vorläufig aufgenommen werden.
Vorläufige Schulplatzzuweisung 2021/2022
Ein vorläufig zugewiesener Schulplatz gilt unter der Bedingung, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen erfüllt werden, als verbindlich. Erst durch die Vorlage des vorläufigen Jahreszeugnisses in Original bis spätestens Freitag, 2. Juli 2021, 12.00 Uhr in unserem Sekretariat, wird bei Erfüllung sämtlicher Aufnahme- und Eignungsvoraussetzungen die Aufnahme endgültig.
Die Familien, deren Kinder nicht aufgenommen werden konnten, wurden per Brief über die Abweisung informiert. Falls Sie keinen Brief erhalten haben, Ihr Kind aber auch nicht in der Liste finden, nehmen Sie bitte so rasch wie möglich Kontakt mit uns auf: 07229/62288
Christian Rad