Weitere Lockerungen im Schulbetrieb ab Dienstag, 15. Juni 2021

Die Maskenpflicht im Unterricht für die Sekundarstufe (Unter- und Oberstufe) fällt


Das bedeutet, dass in den Klassenräumen während des Unterrichts, wenn die Plätze eingenommen sind, weder FFP2-Maske noch MNS getragen werden müssen. Das gilt sowohl für Pädagog/inn/en als auch für Schüler/innen. In den Pausen und beim Bewegen durch das Schulgebäude ist ein MNS zu tragen. Wer, aus welchen Gründen auch immer, einen MNS tragen möchte, kann dies selbstverständlich tun. Pädagog/inn/en können dies aber auch für bestimmte Situationen anordnen.

Schulische Kooperationen sind erlaubt!

Das heißt: Schulfremde Personen können – unter Wahrung der eben dargestellten Regel – das Schulgebäude betreten und den vorgesehenen Beitrag zum Unterrichtsgeschehen leisten (Beratung, Information, Unterrichtsergänzung et cetera).

Singen, Musizieren mit Blasinstrumenten und Sport und Bewegung

sind ohne Maske auch in geschlossenen Räumen wieder möglich, wenn Sicherheitsabstände eingehalten werden können und eine regelmäßige Durchlüftung möglich ist. In dem Bereich erfolgt eine Angleichung an die allgemeinen Regeln.

https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/schulbetrieb20210118.html

Am Montag, 14.6.2021, gelten die Hygieneregelungen noch wie gehabt. 

Christian Rad

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.