Neue Regelung zur Ausstellung der Gutscheine
Sie können als Erziehungsberechtigte für ihr Kind einen Antrag für eine außerschulische Nachhilfeförderung in Höhe von € 150.- stellen. Jedoch ist es dazu erforderlich, dass seitens der Schule der Förderbedarf bestätigt wird. Bitte füllen Sie dazu das angehängte Dokument aus, drucken es anschließend und legen es im Sekretariat der Schule vor. Dort wird das Förderansuchen bestätigt.
Unter folgendem Link finden Sie das Online-Antragsformular:
Das ausgefüllte und von der Schule bestätigte Formblatt ist diesem Onlineantrag anzuhängen.
Christian Rad